Eine Maschine im Landeanflug fliegt am Mond vorbei © dpa /Frank Rumpenhorst
Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen und Ausnahmen davon sorgen weiter für Streit. Die hessischen Grünen verlangten am Montag vom neuen Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) Aufklärung über die Bedenken von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bei der rechtlichen Umsetzung des Nachtflugverbots. Zudem forderten sie eine zurückhaltende Handhabe bei der Genehmigung von Ausnahmen. Auch der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) mahnte eine restriktive Haltung in der Frage an. Die CDU-Fraktion im hessischen Landtag verteidigte dagegen den Kurs der Landesregierung.
"Wir fordern am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Landtags vollständige Aufklärung und Transparenz", sagte der Flughafen-Experte der Grünen, Frank Kaufmann. Rentsch müsse den genauen Wortlaut der Korrespondenz zwischen Ramsauer und dem früheren hessischen Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) zum Thema "Planklarstellung" offenlegen. Auch habe Ramsauer wohl sein Haus angewiesen, auf eine Weisung gegenüber Hessen zu verzichten, man wolle wissen weshalb.
Posch hatte kurz vor seinem Rücktritt als Verkehrsminister das vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht verfügte Nachtflugverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens per Erlass verfügt und argumentiert, eine "Planklarstellung" reiche zur Umsetzung aus. Das Bundesverkehrsministerium hatte hingegen Bedenken geäußert, ob eine solche Klarstellung rechtlich haltbar sei, weil noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Kaufmann argwöhnte, es habe "wechselseitige Zusagen" zwischen Posch und Ramsauer gegeben, weil der damalige hessische Verkehrsminister versucht habe, eine Anweisung des Bundesverkehrsministeriums zu verhindern.
Kritik an Ausnahmen beim Nachtflugverbot
Der Grünen-Abgeordnete forderte Rentsch auf, gegenüber den Anwohnern des Flughafens "eine freundlichere Haltung" einzunehmen. Es könne nicht sein, dass weiter in die Nachtruhe so durch Ausnahmen eingegriffen werde wie das bislang der Fall sei. Natürlich könne es Wetterlagen geben, die zu Verspätungen führten, betonte Kaufmann. Es sei aber "völlig daneben", einen Gewittersturm um 19.00 Uhr als Argument anzufügen, dass noch nach 23.00 Uhr gestartet werden dürfe.
Lewentz forderte von der hessischen Landesregierung "detaillierte Informationen" über die hohe Zahl der Ausnahmen vom Nachtflugverbot. Hessen müsse damit den Verdacht entkräften, das vom Bundesverwaltungsgericht auferlegte Nachtflugverbot werde unterlaufen, sagte er in Mainz. Ausnahmen bei schlechtem Wetter oder technischen Problemen seien zwar rechtlich abgesichert, müssten aber zum Lärmschutz der Anwohner "so restriktiv wie möglich gehandhabt werden." Die CDU-Fraktion in Hessen wies die Vorwürfe zurück. Die Behauptung, dass die Landesregierung das Nachtflugverbot entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aushebele, sei "ausgemachter Blödsinn", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher Walter Arnold. "Leipzig hat die Ausnahmeregelungen mit seinem Urteil eindeutig gebilligt", sagte er. Die Kritik der Opposition, dass die Regierung nur den Interessen der Luftverkehrswirtschaft huldige, sei maßlos und entbehre jeder Grundlage.
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