Kritik an neuem EU-Abkommen mit den USA EU/US-Passagierdatenabkommen stößt auf Kritik

30.05.2011 - 10:44 0 Kommentare

Die Anti-Terror-Behörden der USA sollen offenbar weiterhin jahrelangen Zugriff auf die Daten europäischer Fluggäste erhalten. Die EU-Kommission handelte mit den USA ein neues Abkommen aus, das eine Gesamtspeicherzeit von 15 Jahren vorsieht. Wie schon an dem bislang geltenden Abkommen regte sich Kritik aus dem Europaparlament.

Passagiere am Flughafen München - © © FMG -

Passagiere am Flughafen München © FMG

Die neue Abmachung sieht laut Entwurf folgendes vor: Insgesamt 19 Angaben zu Passagieren auf Flügen zwischen den USA und der EU werden für fünf Jahre gespeichert, nach einem halben Jahr wird aber der Name eines Fluggastes in den Datenbanken ausgeblendet. Die gespeicherten Daten umfassen etwa auch die Anschrift und E-Mail-Adresse eines Passagiers, die Kreditkartennummer und die Kofferzahl.

Nach Ablauf der fünf Jahre werden die Informationen der neuen Vereinbarung zufolge für weitere zehn Jahre in eine "ruhende" Datenbank übertragen, auf die nur noch ein sehr begrenzter Kreis von US-Beamten zugreifen können soll. Bei Ermittlungen können Daten jedoch weiter zugänglich bleiben.

Im Moment gilt ein vorläufiges Abkommen aus dem Jahr 2007 zwischen den USA und der EU, das ebenfalls die Speicherung von Passagierdaten für 15 Jahre vorsieht. Danach werden Daten erst nach sieben Jahren in eine ruhende Datenbank übertragen. Das Europaparlament hatte Änderungen gefordert, um die Daten der Passagiere besser zu schützen. Auch jetzt wird aus dem Parlament wieder Kritik an der Vereinbarung laut.

Der deutsche Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kritisierte, die neue Abmachung stehe im "krassen Missverhältnis zu grundsätzlichen rechtsstaatlichen Prinzipien sowie zum Datenschutzrecht". Er fordert ein Nein des Parlaments zu dem Abkommen. Auch die niederländische Liberale Sophie in't Veld kritisierte, es gebe keine Rechtfertigung für die fünfzehnjährige Speicherung der Daten. Sie warnte zudem davor, den US-Behörden direkten Zugang zu den europäischen Datenbanken zu gewähren. Außer dem Parlament müssen auch die EU-Mitgliedsländer dem Abkommen zustimmen.

Von: AFP
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