Kabinenservice bei SunExpress © SunExpress
Das Europaparlament hat eine Lücke in der EU-Gesetzgebung geschlossen, durch die Billigfluggesellschaften bisher ihre Mitarbeiter bei günstigeren Sozialversicherungen im Ausland anmelden konnten. Mit großer Mehrheit billigten die EU-Abgeordneten in Straßburg am Mittwoch ein Gesetz, das die Airlines dazu verpflichtet, die Mitarbeiter an deren Hauptwohnorten zu versichern.
In die Kritik geraten war vor allem die irische Low-Cost-Airline Ryanair, die etwa ihre im belgischen Charleroi stationierten Mitarbeiter in Irland versicherte. Die Angestellten mussten sich also mit der Versicherung in Irland auseinandersetzen, auch wenn sie in Charleroi zum Arzt gingen.
Das neue EU-Gesetz führt nun das Prinzip des "Heimatstützpunktes" ein, was den Ort meint, an dem Flugbegleiter und Piloten normalerweise ihren Dienst antreten oder beenden und an dem der Arbeitgeber nicht für die Übernachtung aufkommen muss. Der britische Grünen-Abgeordnete Jean Lambert sagte im Straßburger Parlament, das Gesetz mache Schluss mit den "Schikanen", denen Firmen ihre Mitarbeiter aussetzten, um durch Billig-Versicherungen Kosten zu sparen.
In der Richtlinie wird auch festgelegt, dass Selbstständige in Grenzgebieten der EU Anspruch auf Arbeitslosengeld im Nachbarland haben, wenn sie dort arbeiten. Dies soll auch gelten, wenn es in ihrem Heimatland kein Arbeitslosengeld für Selbstständige gibt.
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