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Vorläufige Lösung im Taxi-Streit mit der Schweiz

Deutsche Taxifahrer dürfen ihre Parkberechtigung am Flughafen Zürich zunächst behalten. Die Abholung von Fahrgästen durch deutsche und österreichische Taxis soll aber nach wie vor ab 2011 geahndet werden.

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Kolumne: Gefiederte Feinde.

Zur Spaethfolge (83)