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Passagierentschädigung auch bei Verspätungen

Passagiere haben nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei längeren Flugverspätungen Anspruch auf pauschale Entschädigung. Bislang galt dies nur bei einer Flug-Annullierung. Die deutschen Fluggesellschaften sehen das Urteil als "Wettbewerbsverzerrung".

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Kolumne: Gefiederte Feinde.

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