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Abschuss gekaperter Flugzeuge in Polen verfassungswidrig

Das polnische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Abschuss einer von Terroristen gekaperten Passagiermaschine für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelung sei mit dem Verfassungsgebot des Lebensschutzes und der Menschenwürde nicht vereinbar, erklärten die Richter am Dienstag in Warschau. Die Vorschrift sei ungenau gewesen und habe den Staatsorganen zu weiten Handlungsspielraum gegeben, so das Gericht. Ein wirksamer Kampf gegen den Terrorismus sei auch ohne solche Eingriffe in die Menschenrechte möglich.

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Kolumne: Gefiederte Feinde.

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