Landung einer Ryanair-Maschine in Berlin-Schönefeld © dpa
Die Berliner Flughafengesellschaft (FBB) will gegen den zu erwartenden Schallschutz-Bescheid des brandenburgischen Infrastrukturministeriums zur sofortigen Umsetzung des Beschlusses des regionalen Oberverwaltungsgerichts (OVG) offenbar klagen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass im Tagschutzgebiet des künftigen Hauptstadtflughafens ein Maximalpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden dürfe, teilte die FBB am Dienstag mit.
Zugleich würde der im April gestellte Klarstellungsantrag beim Infrastrukturministerium aufrechterhalten. Damit will die FBB die ihrer Ansicht nach offene Frage klären lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 Dezibel im Tagschutzgebiet überschritten werden darf. Die Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss dazu seien nicht eindeutig. Das OVG hatte Mitte Juni entschieden, dass der Lärmschutz ausgeweitet werden muss.
Platzeck wehrt sich gegen Betrugsvorwurf
In der Auseinandersetzung um Lärmschutzstandards für die Anwohner hat Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) den Vorwurf des Betrugs und der Lüge zurückgewiesen. Es gebe einen Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen, der beim Lärmschutz aber auslegbar sei, sagte Platzeck der Nachrichtenagentur dapd in Potsdam. Nach Auffassung des Landes dürfe in den verkehrsreichsten sechs Monaten in der Summe weniger als einmal pro Tag der Grenzwert von 55 Dezibel überschritten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hingegen sage, der Wert dürfe kein Mal überschritten werden.
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