Blick aus einem Kleinflugzeug auf den zukünftigen Flughafen BER am 19.4.2012 © dpa /Patrick Pleul
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 3. und 4. Juli über Klagen gegen den Bau des Hauptstadtflughafens. In der mündlichen Verhandlung am 3. Juli geht es darum, dass Kläger davon abgehalten worden seien, fristgerecht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, wie das Gericht am Montag in Leipzig mitteilte.
Als Grund geben die Gemeinde Kleinmachnow, eine Wohnungsbaugesellschaft und Anwohner aus Berlin und Brandenburg an, sie hätten erst jetzt erfahren, dass das beklagte Land Brandenburg und die Flughafengesellschaft "die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht von abknickende Flugrouten dargestellt hätten". Erreichen will ein Teil der Kläger die Wiedereinsetzung der Klagefrist, ein anderer die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren.
Anwohner aus Zeuthen und Mahlow klagen auf Rücknahme der Baugenehmigung oder hilfsweise auf Untersagung des unabhängigen Parallelbetriebs auf beiden Start- und Landebahnen. Darüber wird am 4. Juli verhandelt.
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