Reisende stehen am Frankfurter Flughafen vor einer Anzeigetafel. © dpa /Boris Roessler
Fluggesellschaften müssen Reisende direkt über die Annullierung eines Fluges informieren. Es reiche nicht, wenn der Veranstalter einer Pauschalreise, über den der Flug gebucht worden war, darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurde, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 92/11). Den Fluggästen stehe ein Ausgleich in Höhe von 600 Euro pro Person zu, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».
In dem Fall hatte ein Ehepaar über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht. Der Flug war infolge einer Änderung des Flugplans annulliert worden. Die Fluggesellschaft hatte dies den Fluggästen nicht mitgeteilt, sie wurden erst einen Tag vor dem geplanten Abflug durch ein Schreiben des Reiseveranstalters informiert.
Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung ergibt sich nach Auffassung des Landgerichts daraus, dass die Fluggäste nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wurden. Eine Mitteilung an den Reiseveranstalter reiche nicht aus.
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