Brandenburgs Haushaltsplanung 222 Mio. Euro für BER-Schallschutz

09.07.2012 - 07:41 0 Kommentare

Der Schallschutz für Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg (BER) erhitzt immer wieder die Gemüter. Brandenburg will das jüngste Gerichtsurteil dazu «ohne Wenn und Aber» umsetzen – und viel Geld ausgeben.

Besucher schauen sich am 12.05.2012 am Publikumstag auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg das Terminalgebäude an. - © © dpa - Kay Nietfeld

Besucher schauen sich am 12.05.2012 am Publikumstag auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg das Terminalgebäude an. © dpa /Kay Nietfeld

Für einen erweiterten Schallschutz am künftigen Hauptstadtflughafen stellt Brandenburg 222 Millionen Euro in den Haushalt des nächsten Jahres ein. Damit werde «die finanzielle Vorsorge für einen sehr, sehr guten Schallschutz» geregelt, teilte am Samstag Regierungssprecher Thomas Braune in Potsdam mit. An diesem Dienstag will das Kabinett den Doppelhaushalt 2013/14 beschließen.

Für die gesamte Flughafen-Risikovorsorge in dem mehr als zehn Milliarden Euro umfassenden Haushalt kämen sowohl Rücklagen und Nettokreditaufnahmen als auch Einsparungen in Betracht, sagte Braune der Nachrichtenagentur dpa. Die Länder Brandenburg und Berlin gehören mit je 37 Prozent der Anteile zu den Flughafen-Gesellschaftern, der Bund hält 26 Prozent.

Der Regierungssprecher verwies am Samstag zugleich darauf, dass die staatliche Flughafengesellschaft aufgefordert sei, bis zum August dem Aufsichtsrat ein Konzept für die Finanzierung des Schallschutzes für die Anwohner und der Mehrkosten von gut einer Milliarde Euro für den Flughafen vorzulegen. Ende Juni war bekanntgeworden, dass der neue Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg am Ende mehr als vier Milliarden Euro kosten könnte. Nach derzeitigem Stand soll er am 17. März 2013 eröffnet werden.

Nach der vom Aufsichtsrat vorgelegten Rechnung könnten für einen erweiterten Schallschutz bis zu 591 Millionen Euro fällig werden – statt der ursprünglich von der Flughafengesellschaft veranschlagten 157 Millionen Euro. Betroffen sind rund 14.000 Haushalte im Umfeld des neuen Flughafens in Schönefeld. Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss festgestellt, dass Anwohner Anspruch auf einen besseren Schallschutz oder eine Entschädigung haben. Die Gesellschaft will gegen die Umsetzung schärferer Auflagen klagen.

Die Flughafengesellschaft hat ihre freiwilligen Leistungen für den Lärmschutz gestrichen. Nach der vergangenen Aufsichtsratssitzung im Juni sei entschieden worden, diese 17 Millionen Euro herauszunehmen, weil die gesamten Leistungen für den Schallschutz wieder auf dem Prüfstand stünden, sagte ein Sprecher am Freitag. Die Summe sei im April freiwillig eingestellt worden. Der brandenburgische Regierungssprecher Thomas Braune erläuterte, die in Rede stehenden 17 Millionen Euro würden wieder dem allgemeinen Haushalt der Flughafengesellschaft zugeführt, aus dem auch der gerichtlich neu festgelegte Schallschutz finanziert werden muss.

Vorgesehen waren die Mittel für den Lärmschutz auch in Wintergärten und Wohnküchen. Nach Angaben der Bürgerinitiative Zeuthen gegen Fluglärm sind am Freitag ablehnende Lärmschutzbescheide an Anwohner versandt worden. Dabei sei es hauptsächlich um Wohnküchen und Wintergärten sowie Kulanzregelungen in Grenzfällen zugunsten der Anwohner gegangen. Das habe der Bürgerverein «mit großer Verwunderung» zur Kenntnis genommen. Vereinsvorsitzender Martin Henkel monierte: «Es ist nicht begreiflich, wie Bürger Vertrauen in die Politik haben sollen, wenn sie so kurzlebig ist».

Von: dpa, dapd
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